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Allgemeine Geschäftsbedingungen SUN MASTER Energiesysteme GmbH


1. Allgemein

Soweit keine anderen Vereinbarungen oder Bedingungen festgelegt und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen für alle Aufträge, die SUN MASTER Energiesysteme durchführt. Der Besteller erklärt sich mit diesen bei der Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden. Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.

2. Angebot- und Vertragsabschluss

Unsere Preise laut den jeweils gültigen Preislisten sowie unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst nach Absendung einer Auftragsbestätigung durch uns. Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Verträge und deren Änderung bedürfen der Schriftform.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Transportbehälter (z.B. Paletten) und exklusive MWSt. Sie beruhen auf den jeweils aktuellen Kosten für Material, Energie und Löhne. Liegt zwischen Auftragserteilung und Ausführung ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Lieferungen und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, sind wir berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Mehrkosten, die entstehen, weil vom Besteller beigestellte Materialien in ungeeignetem Zustand waren, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Der Besteller wird vor Bearbeitung der Ware darauf hingewiesen, dass Mehrkosten entstehen. Bei nachweislich erheblichen Rohstoffpreiserhöhungen behält sich SUN MASTER vor, vorübergehende Zuschläge zu verrechnen.

4. Leistungsfristen und Termine
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Im Fall eines durch uns verursachten Lieferverzuges steht es dem Besteller frei, unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch mindestens 14 Tage sein muss, vom Vertrag zurück zu treten. Anderweitige Ansprüche jeder Art, wie insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einer durch den Besteller verursachten Verzögerung der Leistungsausführung hat der Besteller alle durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten zu tragen.

Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Im Fall eines durch uns verursachten Lieferverzuges steht es dem Besteller frei, unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch mindestens 14 Tage sein muss, vom Vertrag zurück zu treten. Anderweitige Ansprüche jeder Art, wie insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einer durch den Besteller verursachten Verzögerung der Leistungsausführung hat der Besteller alle durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten zu tragen.

5. Zahlungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen spesenfrei und ohne Abzug auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verrechnen. Im Fall der Säumnis, ist der Besteller verpflichtet, auch die Mahnspesen sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen.


6. Transportrisiko und Abnahme

Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer (Post, Bundesbahn, Paketdienst oder Spediteur) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt und die Gefahr geht auf den Besteller über. Eine Transportversicherung wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller. Der Besteller hat die Ware sogleich nach Erhalt innerhalb 3 Tagen zu überprüfen und uns über etwaige Mängel schriftlich zu informieren. Bei Rücklieferung sind im Frachtbrief oder in den Versandpapieren unsere ursprüngliche Lieferscheinnummer sowie der Rücksendegrund anzuführen.


7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.


8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Kollektoren mit Alurahmen 7 Jahre, für Kollektoren mit Holzrahmen 5 Jahre, für Speicher 5 Jahre, für sonstige Komponenten 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Die SUN MASTER Kollektoren erfüllen die allgemeinen Anforderungen lt. EN12975-1.

Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Frist unterbrochen noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Besteller nachzuweisen und schriftlich bekannt zu geben. Geringfügige Farbabweichungen und/oder Beeinträchtigen der Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Funktion des Kollektors haben sind kein Mangel und müssen vom Besteller akzeptiert werden. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Gewährleistung ist Glasbruch. Die Qualität des Glases entspricht den europäischen Standards lt. EN752-5. Wir haften nicht für Beschädigung durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse.

Bei bereits montierten Produkten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können: Einbau der gelieferten Kollektoren entsprechend unserer Montageanleitung durch einen konzessionierten Fachbetrieb. Dies ist durch entsprechende Belege (Montagebericht, Inbetriebnahmeprotokoll) nachzuweisen. Die Überprüfung des Mangels wird von uns vor Ort durchgeführt bzw. werden Fotos übermittelt, die die Prüfung des Mangels ermöglichen. Bei den Trinkwasserspeichern muss innerhalb der Gewährleistungszeit nachgewiesen werden, dass das zusätzliche Schutzsystem (Fremdstromanode oder Magnesiumanode) funktioniert hat. Der konzessionierte Fachbetrieb hat je nach Wasserdurchsatz und Wasserqualität alle 1 bis 2 Jahre eine Überprüfung durchzuführen. Als Beleg gilt die Rechnung an den Privatkunden. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Produktes, Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch des Produktes oder Preisminderung. Wir tragen nur die Materialkosten.

9. Schadenersatz und Haftung

Für Schäden jeder Art - ausgenommen Personenschäden - einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus Unterlassungen und aus Mangel haften wir nur, soweit wir solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.

Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche auf Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens. Es wird von den Vertragsteilen die Zuständigkeit des sachlich für Kirchdorf in Betracht kommenden Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.


11. Was wir Ihnen sonst noch sagen wollten

Unser Ziel ist es, Sie als Kunden zufrieden zustellen. Sollte trotzdem einmal ein Versäumnis vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, wir finden sicher eine akzeptable Lösung.


Kirchdorf / Krems, April 2006

 
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